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Babysitter*innenvermittlung

Die Babysitter*innen-Vermittlung der Bürgerinitiative ist kostenfrei. Vor der erstmaligen Vermittlung füllen Sie einen Elternfragebogen aus. Mit der Angabe Ihrer Daten und mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die aktuell gültigen Vermittlungsbedingungen (s. u.) an.

Den Antrag zur Aufnahme in die Kartei geben Sie bitte persönlich im Büro nach vorheriger (telefonischer) Terminabsprache mit der Vermittlerin ab.

Zur Vermittlung

  • Unsere Babysitter*innen (ab 15 Jahre) werden in einem dreitägigen Babysitterkurs geschult. Es wird sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung geprüft. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Babysitter*innen in die Vermittlungs-Kartei aufgenommen.
  • Die aufgenommenen Daten der Familie werden an den/die Babysitter*in weitergeleitet.
  • Vor dem ersten Babysitten findet ein Kontaktaufnahmegespräch statt (Kennenlernen der Familie und der Räumlichkeiten, Entgeltvereinbarung).
  • Die Bürgerinitiative wird nach dem Kontaktgespräch von den Eltern und dem/der Babysitter*in informiert, ob die Vermittlung erfolgreich war.
  • Kommt keine erfolgreiche Vermittlung zustande, wird ein/e andere/r Babysitter*in vermittelt.
  • (Unverbindliche) Preisvorgaben für das Babysitten (Stand 2017):
    Bei schlafenden Kindern ab 5,- Euro pro Stunde
    Bei wachen Kindern ab 6,- Euro pro Stunde
    Bei mehreren Kindern pro zusätzlichem Kind 1,- Euro
  • Referenzen:
    Die Babysitter*innen der Bürgerinitiative sind, um erfolgreich vermittelt werden zu können, auf Referenzen (Empfehlungen, Zeugnisse) angewiesen. Eltern, die mit der Betreuung ihrer Kinder zufrieden sind, werden gebeten, dies bitte ihrem/ihrer Babysitter*in zeitnah zu bescheinigen. Auch wenn die Betreuung einmal nicht zufriedenstellend verläuft, ist eine entsprechende Rückmeldung an den/die Babysitter*in und an das Büro der Bürgerinitiative hilfreich.
  • Es werden nur Babysitter*innen vermittelt, deren Tätigkeit (nach schriftlicher Bestätigung der Eltern und der Versicherung) im Rahmen der Familien-Haftpflichtversicherung als mitversichert gilt!

Babysitter*innen müssen von den Eltern der zu betreuenden Kinder (Arbeitgeber) gesetzlich unfallversichert werden. Weitere Informationen hierzu:
www.unfallkasse-nrw.de
www.minijob-zentrale.de

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne direkt an uns!

Den Elternfragebogen bekommen Sie in unserem Büro. Sie könne ihn auch direkt hier herunterladen: Elternfragebogen